Was genau versteht man unter einem Minijob?
Ein Minijob ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. Wichtig zu wissen: Es handelt sich dabei nicht um einen informellen Gefälligkeitsdienst, sondern um ein vollwertiges Arbeitsverhältnis, das klaren gesetzlichen Regelungen unterliegt.
Die wichtigsten Merkmale im Überblick
- Verdienstgrenze: Das monatliche reguläre Gehalt darf im Jahr 2026 maximal 603 Euro betragen.
- Steuern und Abgaben: Für Arbeitnehmer entfällt in der Regel die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber führt stattdessen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale ab.
- Gleichbehandlung: Beschäftigte im Minijob haben den gleichen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz wie Vollzeitkräfte.
Wer kann einen Minijob ausüben?
Grundsätzlich steht diese Beschäftigungsform fast allen offen – ob als Nebenverdienst für Vollzeitbeschäftigte, für Schüler, Studierende oder Rentner. Achtung: Werden mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt, werden die jeweiligen Einkünfte zusammengerechnet. Die Gesamtsumme aller Jobs darf die gesetzliche Verdienstgrenze nicht überschreiten, da ansonsten Sozialversicherungspflicht eintritt.