Steuern und Verdienst im Minijob

Steuern, Abgaben und Verdienst im Überblick

Einer der Hauptgründe für die Beliebtheit von Minijobs ist die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vereinfachung. Für die Arbeitnehmer bedeutet ein Minijob in den meisten Fällen, dass der vertragliche Bruttoverdienst eins zu eins ausbezahlt wird.

Die Abgaben des Arbeitgebers

Während Arbeitnehmer beim Minijob zumeist keine Lohnsteuer oder Standardbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von ihrem Gehalt abziehen müssen, übernimmt der Arbeitgeber pauschale Abgaben. Diese belaufen sich auf rund 30 Prozent des Bruttolohns und decken unter anderem Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Pauschalsteuer ab.

Die Rentenversicherungspflicht

Eine wichtige Besonderheit besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung: Minijobber sind vom Gesetzgeber her grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Vom Gehalt wird ein regulärer Eigenanteil von aktuell 3,6 Prozent einbehalten. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass vollwertige Pflichtbeitragszeiten für die Erhöhung der späteren Rente erworben werden.

Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. In einem solchen Fall zahlt der Arbeitnehmer keine Abzüge mehr, erwirbt durch die Zeit der Beschäftigung aber auch keine über die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers hinausgehenden Rentenansprüche. Ein solcher Befreiungsantrag muss dem Arbeitgeber schriftlich vorgelegt werden.