Rechte und Pflichten im privaten Minijob
Auch beim privaten Minijob im Haushalt gelten klare gesetzliche Rechte und Pflichten für beide Seiten. Wer diese kennt, vermeidet Missverständnisse und schützt sich rechtlich ab.
Rechte der Beschäftigten
- Mindestlohn: Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (aktuell 12,82 €/Std.).
- Urlaub: Anteiliger bezahlter Urlaubsanspruch – auch bei wenigen Stunden pro Woche.
- Lohnfortzahlung: Voller Lohn bei Krankheit für bis zu sechs Wochen.
- Rentenversicherung: Automatische Anmeldung und Aufbau von Rentenanwartschaften.
- Unfallversicherung: Schutz auf dem Arbeitsweg und während der Tätigkeit.
Pflichten des privaten Arbeitgebers
Private Arbeitgeber müssen ihren Minijobber über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale anmelden. Die Zahlung des Mindestlohns ist gesetzlich verpflichtend. Bei Schwarz- oder Scheinselbstständigkeit drohen empfindliche Bußgelder und Nachzahlungen.
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Er schützt beide Seiten und enthält Angaben zu Tätigkeiten, Lohn, Arbeitszeit und Probezeit. Kostenlose Vorlagen stellt die Minijob-Zentrale zur Verfügung.