Deine Rechte im Minijob

Gleiche Rechte für alle: Der rechtliche Rahmen im Minijob

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass für Minijobs andere gesetzliche Grundlagen gelten als für reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Tatsächlich ist das allgemeine Arbeitsrecht sowie das Teilzeit- und Befristungsgesetz vollumfänglich anwendbar.

Anspruch auf Erholungsurlaub

Jeder geringfügig Beschäftigte hat einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser Anspruch berechnet sich nicht nach der Anzahl der geleisteten Stunden, sondern nach der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche. Wer beispielsweise an zwei festen Tagen pro Woche arbeitet, erhält einen entsprechend anteiligen Urlaubsanspruch bezogen auf das ganze Kalenderjahr.

Krankheit und Kündigungsschutz

Im Krankheitsfall greift nach einer vierwöchigen Betriebszugehörigkeit die reguläre gesetzliche Entgeltfortzahlung für eine Dauer von bis zu sechs Wochen.

Darüber hinaus gilt auch im Minijob der gesetzliche Kündigungsschutz. Voraussetzung hierfür ist verhältnismäßig wie bei Vollzeitstellen auch, dass der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate ununterbrochen besteht.