Cateringkraft Konzerte
Gesetzlicher Minijob – Cateringkraft Konzerte. Arbeitszeit: nach Konzertplan, meist abends. Vergütung: 15,0 EUR pro Stunde, max. 603 EUR monatlich. Start: ab sofort. Aufgaben: Buffetaufbau, Getränke servieren, Kasse bedienen. Voraussetzungen: Serviceorientierung, Flexibilität, Abendbereitschaft. Rechtssicherer Minijob mit monatlicher Abrechnung und vollem Urlaubsanspruch.
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Allgemeine Hinweise zu Mindestlohn, Minijob-Regeln und Arbeitnehmerrechten findest du auf der Infoseite.