Heilbronn-Stadtmitte 05.04.2026

Restaurantfachkraft Weinlokal

Stundenlohn 15,50 EUR/Stunde
Stundenumfang 15–18 Stunden pro Woche
Startdatum ab sofort
Einsatzbereich Restaurant-Service
Befristung unbefristet
Branche Hotel & Gastronomie
Weinlokal Gästeberatung Service

Gesetzlicher Minijob – Restaurantfachkraft Weinlokal. Arbeitszeit: donnerstags–samstags 17:00–23:00 Uhr. Vergütung: 15,5 EUR pro Stunde, max. 603 EUR monatlich. Start: ab sofort. Aufgaben: Wein empfehlen, Gäste beraten, Bestellungen aufnehmen und servieren. Voraussetzungen: Weinkenntnisse von Vorteil, Serviceerfahrung, gepflegtes Auftreten. Rechtssicherer Minijob mit monatlicher Abrechnung und vollem Urlaubsanspruch.

Allgemeine Hinweise zu Mindestlohn, Minijob-Regeln und Arbeitnehmerrechten findest du auf der Infoseite.

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