Heidelberg-Neuenheim
04.04.2026
Kellner/in Biergarten
Außengastronomie
Gästeservice
Saisonarbeit
Gesetzlicher Minijob – Kellner/in Biergarten. Arbeitszeit: mittwochs–sonntags 16:00–21:00 Uhr (Mai–Sept.). Vergütung: 14,3 EUR pro Stunde, max. 603 EUR monatlich. Start: ab sofort. Aufgaben: Bestellungen aufnehmen, Getränke servieren, Tische abräumen. Voraussetzungen: Freundlichkeit, Belastbarkeit, Sommereinsatz. Rechtssicherer Minijob mit monatlicher Abrechnung und vollem Urlaubsanspruch.
Allgemeine Hinweise zu Mindestlohn, Minijob-Regeln und Arbeitnehmerrechten findest du auf der Infoseite.