Mannheim-Augustaanlage 25.03.2026

Kellner-Aushilfe für Lunchbetrieb

Stundenlohn 14,30 EUR/Stunde
Stundenumfang 12–15 Stunden pro Woche
Startdatum ab sofort
Einsatzbereich Service & Kellner
Befristung unbefristet
Branche Hotel & Gastronomie
Servieren Abrechnungen Gästeorientierung

Gesetzlicher Minijob als Kellner. Arbeitszeit: werktags mittags 3 Stunden. Vergütung: 14,30 EUR pro Stunde. Start: sofort. Aufgaben: Bestellungen aufnehmen, servieren, abrechnen.

Allgemeine Hinweise zu Mindestlohn, Minijob-Regeln und Arbeitnehmerrechten findest du auf der Infoseite.

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